02.05.2013

au!164 - "geheime Methoden"

"Die CIA behält das alleinige Recht zu Anwendung, Verwertung und Weitergabe der besonderen Erfahrungen, die Sie soeben bei uns gemacht haben."
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"Offenbar betrachtet sie (usa) die robusten Verhörtechniken ihres Geheimdienstes, zu denen auch die simulierte Erschießung gehörte, als eine Art Staatsgeheimnis, in dessen Besitz die Angeklagten widerrechtlich geraten seien - als hätten sie sich die Foltererfahrung erschlichen, um Spionage zum Schaden der USA zu betreiben. Zu Recht, wenn auch nicht ohne Sarkasmus, weist ihr Verteidiger James Connell darauf hin, dass die CIA ihre kostbaren Techniken ja freiwillig angewandt habe. (...) Im Kern läuft sie darauf hinaus, die Foltermethoden einer Art Urheberrecht zu unterwerfen. Das Folteropfer erwirbt gleichsam nur das Recht zum einmaligen Erlebnis der Technologie, die mündliche oder schriftliche Weiterverbreitung seiner Erlebnisse ist ihm verwehrt."
(Die Zeit)